Kulturstiftung der Länder

00 Die Kulturstiftung der Länder

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Womit beschäftigt sich die Kulturstiftung der Länder im Auftrag der deutschen Länder? Warum gibt es eine Kulturstiftung aller Länder und was ist ihr Auftrag? In diesem Podcast stellt Prof. Dr. Markus Hilgert, Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder, die Stiftung, ihre Geschichte und Aktivitäten umfassend vor.

Die übergeordnete Aufgabe der Kulturstiftung der Länder ist es, Kunst und Kultur nationalen Ranges zu fördern und zu bewahren. Die Ursprungsidee der Stiftung findet sich bereits 1973 in einer Regierungserklärung von Willi Brandt. Man wollte eine Kulturstiftung haben, um kulturelle Belange und Kulturprojekte von gesamtstaatlicher Bedeutung voranzutreiben und zu fördern. Um schnell und effizient Kultur und Kulturerbe schützen zu können, wurde die Kulturstiftung am 1. April 1988 als schlagkräftiges Instrument ins Leben gerufen. Seit 1990 – dem Beitrittsjahr der neuen Länder zur Stiftung – bündeln 16 Länder solidarisch ihre Kräfte, um Kunst und Kultur zu bewahren.

Die Kulturstiftung der Länder fördert bewegliche Kulturgüter: Kunstwerke wie Gemälde und Skulpturen, aber auch Archivalien, Bibliotheksbestände und Sammlungen von naturkundlichen Objekten. Gefördert werden Objekte, die für die Gesellschaft große Bedeutung und in der Gesellschaft eine so große Wirkung entfaltet haben, dass sie gesamtstaatlich bedeutsam und von nationalem Rang sind. Neben der Förderung und Bewahrung des Kulturerbes engagiert sich die Kulturstiftung der Länder auch im Bereich kulturpolitischer Themen wie u.a. kultureller Bildung, Provenienzforschung und bei der Erforschung von kriegsbedingt verlagertem Kulturgut.


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